Keulung im Ernstfall

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  • #9068
    Anonym
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    Liebe Rassetaubenzüchter,

    wie viele andere von uns auch, halte ich neben den Warzentauben auch noch Hühner. Letztere fallen, wie nun wahrscheinlich allgemein bekannt, unter die Verordnung zum Schutz vor der aviären Influenza (Geflügelpest). Tauben werden, wie auch hier schon im Forum an anderer Stelle erwähnt unter “sonstigem Geflügel” angegeben, wenn es um die Meldung der Geflügelbestände (Gänse, Enten, Hühner, Perlhühner, Puten) gegenüber den Veterinärämtern geht.

    Wie sieht das nun aus, wenn die Stallanlagen im Sperrbezirk liegen, d.h. in der 3 km großen Schutzzone rund um einen Ausbruchsort der Geflügelpest. Werden Tauben auch im Falle eines Ausbruchs gekeult oder fallen dann nur die “Geflügel”-arten unter die zu keulenden Tiere?

    Es wäre schön, wenn hier ein Tierarzt, ein Betroffener oder ein VDT-Präsidiumsmitglied etwas zu sagen könnte. Diese Konstellation haben viele Rassetaubenzüchter in ihren Anlagen, so dass diese Frage sicherlich gerechtfertigt ist und im Vorfeld zu klären wäre.

    Viele Grüße an alle Forumuser und Gut Zucht 2006

    Phillip Fritz
    English Pearls

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  • #9668
    Anonym
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    Ich bin der Meinung, dass der VDT dringend darüber berichten sollte, wie die Rechtslage für Taubenzüchter aktuell aussieht. Hat der VDT einen Rechtsbeistand beauftragt? Gibt es eine Kontaktadresse (Telefonnummer, E-Mail)? Die Brieftaubenzüchter sind uns da einen Schritt voraus, Informationen wurden unter http://www.brieftaube.de veröffentlicht.

    Schließlich stellt sich doch die Frage, wie man reagieren soll, wenn morgen die Amtsärzte vor der Tür stehen. Und die Frage, wie ich möglichst viel “Schadensersatz” für meine Tiere erhalten kann, interessiert mich dabei wirklich am allerwenigsten. Sind erst alle Tiere tot, ist es mein Hobby auch. Und den Fleischersatz als Nahrungsmittel (wenn wir hier schon von Wert sprechen) besorge ich mir bei ALDI in Form von Schweinefleisch – Antibiotika inklusive – die Zuzahlungen in der Apotheke werden schließlich auch immer höher.

    Ich behaupte, dass sich die rechtliche Situation für Taubenzüchter durch das Urteil des OLG am 12. April gravierend geändert hat und wünsche mir noch einmal eine Aufklärung und Reaktion durch den VDT. Dafür im Voraus meinen allerherzlichsten Dank!

    Jürgen van Weyck

    #9667
    Anonym
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    Hallo @ all,

    da habe ich ja in ein Wespennest gestochen.
    Dem Verband ist eine Reaktion anzuraten, um die Züchter nicht im Unklaren stehen zu lassen bei diesem hochakuten Thema.

    Der Vorschlag, einen Sachverständigen zum Schätzen kommen zu lassen, ist ja ganz nett gemeint, aber wen soll man da rufen? Wer kennt den Wert aller einzelnen Rassen in Verbindung mit dem Zuchtstand?

    Klartext von Seiten aller Beteiligten (Verband, Ministerium) und einheitliche Regelungen wären sehr vorteilhaft.

    Hoffentlich ist das bald mal vorbei.

    Viele Grüße
    Phillip Fritz
    English Pearls

    #9666
    Anonym
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    Nun, sind die Taubenzüchter jetzt langsam aufgewacht?
    Und hier nochmal der Hinweis:
    http://www.buendnis-gegen-keulung.de/
    Oder mag sich der VDT immer noch nicht bei den Bündnispartnern einreihen?

    #9665
    Anonym
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    Die rund 40 Brieftauben eines Züchters im Vogelgrippe-Sperrgebiet in Mutzschen dürfen getötet werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden. Das OVG hob ein Tötungsverbot des Verwaltungsgerichtes Leipzig auf, gegen das das Regierungspräsidium Leipzig Beschwerde eingelegt hatte. Laut OVG ist es zu einer Bekämpfung des Virus notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten. Die Entscheidung ist endgültig.

    Einige Brieftaubenzüchter wollen es nicht begreifen !!
    Brieftauben sind Tauben und die stehen bei der Tierseuchenkasse unter sonstigem Geflügel !

    #9664
    Anonym
    Inaktiv

    Radio MDR-Info meldete, dass gegen das Gerichtsurteil der Freistaat Sachsen Widerspruch eingelegt hat.
    Tauben werden bei der Tierseuchenkasse unter sonstiges Geflügel mit aufgeführt !
    Und sie werden mit gekeult wenn sie in dem Sperrbereich gehalten werden!!
    Für den Züchter das Wichtigste von einem Sachverständigen den wert seiner Tiere festlegen lassen !
    Vor dem Keulen bescheinigen lassen von woher er seine ,,€” bekommt !
    Das Beste beispiel ,,BSE” die ersten haben die Sahne bekommen die letzten und die noch heute Rinder halten sind die Dummen !!

    #9663
    Anonym
    Inaktiv

    Martin Zerna hat den Nagel auf den Kopf getroffen! Es ist wohl so, das im 3 km Sperrbereich gehaltene Geflügel und die in Anlagen gehaltenen Vögel (und dazu zählen auch Tauben) sind nach der Nutzgeflügel-Geflügelschutzverordnung vom 15.03.2006 zu töten. Siehe auch unter http://www.bmelv.de.
    Ob nun zukünftig im Falle des Auftretens des H5N1 Virus jeder Taubenzüchter im Sperrbezirk einen Eilantrag bei Gericht stellen muß, um seine Tauben vor der Keulung zu retten, bleibt z.Zt. unbeantwortet. Es ist bestimmt der sichere Weg.

    H. Gerber

    #9662
    Anonym
    Inaktiv

    Habe die Bilder im Fernsehen auch gesehen, bei einem Brieftaubenzüchter wurden bis auf zwei Tiere ( die übersehen wurden) der komplette Bestand gekeult, obwohl er kein anderes Geflügel besitzt. Ich weis nicht was der Brieftaubenverband oder VDT schon unternommen hat, aber in diesem Fall solten Aktionen oder Anstrengungen gemeinsam betrieben werden, da wir alle in einem Boot sitzen.
    Außerdem fände ich es schön wenn man vom VDT besser über die durchgeführten bzw. hoffentlich folgenden Bemühungen unterrichtet würde, als es beim BDRG der Fall ist. Den Unmut über die schlechte Informationspolitik des BDRG kann man ja in jeder Fachzeitschrift, alle zwei Wochen, nachlesen.

    #9661
    Anonym
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    Ob Nachrichten in diesem Zusammenhang gut oder weniger gut sind, das lasse ich offen. Die Situation ist für mich so oder so sehr bedrückend!
    Als Rassetaubenzüchter glaubten wir bisher, die Eilverordnung zum Schutz vor der Vogelgrippe schließt Tauben aus, uns passiert nichts. Dachten wir!
    Richtig ist: Wo Tauben und Hühnervögel auf einem Grundstück leben, in der Regel einen gemeinsamen Betreuer haben, gelten Tauben im E-Fall innerhalb einer Sperrzone als “lebende Vectoren” (mögliche passive Krankheitsüberträger durch einfache Weitergabe/Aufenthalt des Erregers). Das heißt, sie würden in diesen Fällen unausweichlich gekeult.

    Etwas anders stellt sich die Situation dar, wenn innerhalb einer Sperrzone ein reiner Taubenbestand ist, der durch Volierenhaltung oder ähnlich keinen Kontakt zu anderem Geflügel besitzt und wenn der Züchter mit keinem weiteren Fremdgeflügel in Berührung kommt. Hier erst greift der zitierte Gerichtsbeschluß.

    Noch ein Wort in der Sache. Die Zwangskeulung ist eigentlich kostenpflichtig für den Taubenbesitzer! Im Fall Sachsen nimmt man von einer Rechnungstellung Abstand. Den Betroffenen ist eine kleine Entschädigung in Aussicht gestellt worden. In diesem Zusammenhang müssen die Landesverbände gegenüber den Tierseuchenkassen möglicherweise nochmals vorstellig werden.

    Der VDT kann keine Keulungen verhindern! Einzig die örtlichen Gegebenheiten und Bedingungen führen zu Entscheidungen. Deswegen bleibt die Situation für mich bedrückend.

    #9660
    Anonym
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    Das ist eine sehr gute Nachricht zum Thema ,,Keulen”

    Das Verwaltungsgericht Leipzig (5 K 428/06) hat heute beschlossen, dass der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Regierungspräsidium Leipzig, die Brieftauben des Verbandsmitgliedes nicht töten darf.

    #9659
    Anonym
    Inaktiv

    Werter Zuchtfreund Nolte,
    war gestern nach dem ZDF Beitrag zur Keulung des im 3km Bereich befindlichen Geflügels als es um die Brieftauben ging sehr betroffen. Hatte ich doch vor 3 Wochen eine Info aus dem Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalts, dass Tauben außen vor sind.
    Vielleicht passte aber auch der Brieftaubenschwarm mit den “Wildtauben” in die Meldung des ZDF.
    Der VDT wird so bald als möglich die Taubenzüchter über diesen Sachverhalt unterrichten.
    Hansjoachim Gerber
    Beisitzer im VDT Vorstand

    #9658
    Anonym
    Inaktiv

    Gerade wurde in den ZDF Heute Nachrichten ueber die Keulung von Brieftauben berichtet, also sind wir Taubenzüchter auch von der Vogelgrippe bedroht, und nicht wie behauptet hiervon ausgenommen!!!

    Wo bleibt da eine Reaktion des Verbandes???

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