Anträge zur Jahreshauptversammlung

3 Antworten

  1. Remco de Koster sagt:

    Wenn die Vorstandschaft 2,- € pro Mitglied vorschlägt, dann kann das sicherlich mit dem Haushaltsplan begründet werden. Es wird ja noch eine Form von schriftlicher Info erfolgen, auch wenn es nur wegen des Protokolls, der Einladung zur JHV usw. geht. Vielleicht sollte man auf einmal nicht zu viel wollen, wie mit der Amtszeit (A4) oder mit dem Ausstellungsverbot (A5); das verlangt eine gute juristische Grundlage und Vorbereitung. Absprache mit dem BDRG scheint hier sinnvoll. Und die Ungarische Riesentaube (A7): Es gibt doch einen SV, und wird die Ungarische Riesentaube dann als Heim- oder Nutztier gesehen?

  2. Frank Harrer sagt:

    Hallo
    7 Anträge ist jetzt weniger als ich erwartet habe 🙂 …
    Den ersten würde ich auf jeden Fall so Unterstützen im Vertrauen darauf, dass der VDT Vorstand die Gelder für wichtige Zukunftsprojekte nützt wie z.B. eine neue RASSETAUBE einmal im Jahr. Auch das Grundsatzurteil das in einem weiteren Antrag gefordert wird wäre so ein Zukunftsprojekt. Über die Amtszeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sollte man sicher diskutieren, aber für diese Jahreshauptversammlung halte ich dies noch für verfrüht. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Satzung könnte aus meiner Sicht Sinnvoll sein, und diese Überarbeitung könnte dann auch eine begrenzung der Amtszeit beinhalten. Die Anträge 2 und 3 würde ich ohne großen Aufhebens ablehnen da sie nicht den Zielen des VDT entsprechen und eher Rückwärtsgerichtet sind. Antrag 6 spart kosten, allerdings muß sichergestellt sein, dass nur die “richtigen” Empfänger die Unterlagen erhalten. Evtl. den Empfang durch die Anforderung einer Empfangs- bzw. Lesebestätigung absichern. Dem Antrag würde ich zustimmen. Der letzte Antrag kann einen positiv Stimmen… ein Verein mehr.. mehr Mitglieder… wenn die Rahmenbedingungen passen wäre ich auch hier für Zustimmung, sprich Aufnahme!

  3. Manfred Loick sagt:

    “Rote Erde” fordert einen VDT-Beitrag von 1 €, wobei der eigene Vereinsvorsitzende für sich als Verbandsvorsitzender 3 € gefordert hat. Die VDT-Mitglieder werden selbst einschätzen können, was der “neue” VDT-Vorstand mit 2 € auf die Beine stellt. Der Antrag ist demokratisches Recht und sollte ohne Diskussion abgelehnt werden. So verschwenderisch der “alte” VDT-Vorsitzende war, so sollte man keine Zeit mehr für ihn verschwenden.

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