Antwort auf: Geflügelgrippe

#25233
Anonym
Inaktiv

Danke, Klaus, für die Verlagerung vom Gästebuch ins Forum. Aber auch das VDT-Forum ist noch nicht der richtige Platz.
Auszug aus der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-VO)

In § 1 Abs. 1 der VO werden die Begriffe Geflügelpest, Verdacht auf Geflügelpest und niedrigpathogene aviäre Influenza definiert.
In Abs. 2 werden die betroffenen Vogelarten definiert, und zwar
1. gehaltene Vögel: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten;
2. Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden;
3. in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten: andere gehaltene Vögel als das in Nummer 2 genannte Geflügel, ausgenommen Tauben;
4. – 10. usw.

Die Geflügelpest ist also ein wichtiges Thema im BDRG, aber nicht im VDT, weil die Tauben ausgenommen sind. Wir sollten dieses Thema deshalb von der VDT-Seite auf andere Ebenen innerhalb des BDRG verlagern.
Danke auch für den Link, denn ich habe den Beitrag in der NDR-Mediathek nicht mehr gefunden. Hier stimme ich dem Zfr. Paul Wicknig zu, dass die Stellungnahme des FLI sich wohlwollend abhebt von früheren Einschätzungen, die das Wildgeflügel als Hauptübeltäter ansah. Und hier können wir als Taubenliebhaber ausdrücklich bestätigen: Wer seinen Tieren kein natürliches Licht, keine frische Luft und keine Sonne gönnt (Geflügelmast), der braucht sich über Krankheitsausbrüche nicht zu wundern.
Manfred Loick

  • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 2 Monaten von .