Wettbewerbe – Bedingungen

Ausführungsbestimmungen Deutsche Meisterschaft (DM)
im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V.

Stand: 10.12.2019, gültig ab der Ausstellungssaison 2018/19

1. Teilnahmeberechtigt ist jeder Aussteller, der die nachfolgenden Bestimmungen erfüllt.

2. Die Kosten für die Deutsche Meisterschaft werden vom VDT getragen. Ein Aussteller kann mit mehreren Rassen und / oder Farbenschlägen an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen.

3. In die Auswertung kommen alle Aussteller der VDT Schau mit Ihren Tieren, die die nachstehenden Regularien erfüllen.
Es gelten die Bestimmungen des BDRG nach AAB XI.5 auf die höchste Punktzahl der sechs besten Tiere eines Ausstellers /in in einer Rasse, einem Farbenschlag und gleichen Merkmalen, Jung oder Jung und Alt oder Alt beiderlei Geschlechts und mit einer Mindestpunktzahl von 567 Punkten bewertet. Die Tiere müssen mit dem vorgeschriebenen Bundesring oder einem EE anerkannten ausländischen Ring entsprechender Größe versehen sein. Tiere in falscher Klasse kommen nicht in die Wertung.

4. In die Wertung kommen ausschließlich die durch den Aussteller mit der Anmeldung als eigene Zucht bestätigten Tiere.

5. Für jede Rasse in einer Farbe oder einem Farbschlag und mit gleichen Merkmalen, in der mindestens 6 Tiere eines Ausstellers – eigene Zucht – gezeigt werden, wird ein Deutscher Meister beim Erreichen der Mindestpunktzahl von 567 Punkten vergeben.

6. Sonderregelung für Spielflugtauben:

Bei der Ermittlung der Deutschen Meister wird zu den Ausstellungsergebnissen noch die Leistungsbewertung beim separat durchzuführenden Ringschlagwettbewerb hinzugezogen. Diese zusätzlichen Leistungskriterien werden zwischen dem VDT Vorstand und den betreuenden SV der Züchter von Ringschlägertauben bilateral abgestimmt.

7. Deutscher Meister wird der Bewerber, welcher in seiner Rasse / seinem Farbenschlag die höchste Punktzahl erreicht. Sind infolge Punktgleichheit mehrere Bewerber anspruchsberechtigt, erfolgt die Auswertung gemäß AAB.

8. Eine vom Vorstand des VDT bestimmte Kommission ermittelt anhand der Bewertungslisten die Deutschen Meister in den einzelnen Rassen und/oder Farbenschlägen.

Ansprechpartner für Fragen und bei Unklarheiten ist Dr. Martin Linde

Wer nicht einwandfrei meldet sowie unrichtige und unvollständige Angaben macht, wird von der Auswertung grundsätzlich ausgeschlossen.
Der VDT ist berechtigt, in Stichproben den Nachweis der eigenen Zucht vom Aussteller zu verlangen. Sollte der Aussteller den Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung durch den VDT schriftlich erbringen, so scheidet er aus der Wertung der DM aus.

9. Einsprüche gegen die Auswertung sind in schriftlicher Form bei Dr. Martin Linde, Rosenstr. 33, 38685 Langelsheim spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse einzureichen. Die erneute Prüfung erfolgt dann durch den Vorstand des VDT, dessen Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wer Deutscher Meister wird, bekommt eine Urkunde und einen Meisterschaftswimpel, sowie eine schriftliche Mitteilung.

10. Auskunftsberechtigt ist ausschließlich der unter Punkt 9 benannte Personenkreis.

11. Die Ausführungsbestimmungen werden vom Aussteller gleichzeitig mit den Ausstellungsbedingungen des VDT um die Deutsche Meisterschaft vorbehaltslos anerkannt.

Der VDT-Vorstand


Ausführungsbestimmungen Deutsche Jugendmeisterschaft (DJM)
im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V.

Stand: 01.09.2022, gültig ab der Ausstellungssaison 2022/23

1. Teilnahmeberechtigt ist jeder Jugendaussteller, der die nachfolgenden Bestimmungen erfüllt.

2. Die Kosten für die Deutsche Jugendmeisterschaft werden vom VDT getragen. Ein Jugendaussteller
kann mit mehreren Rassen und / oder Farbenschlägen an der Deutschen Jugendmeisterschaft
teilnehmen.

3. In die Auswertung kommen alle Jugendaussteller der VDT Schau mit Ihren Tieren, die die nachstehenden
Regularien erfüllen. Es gelten die Bestimmungen des BDRG nach AAB XI.5 auf die höchste
Punktzahl der sechs besten Tiere eines Jugendausstellers /in in einer Rasse, einem Farbenschlag
und gleichen Merkmalen, Jung oder Jung und Alt oder Alt beiderlei Geschlechts und mit
einer Mindestpunktzahl von 567 Punkten bewertet. Die Tiere müssen mit dem vorgeschriebenen
Bundesjugendring entsprechender Größe versehen sein. Tiere in falscher Klasse kommen nicht in
die Wertung.

4. In die Wertung kommen ausschließlich die durch den Jugendaussteller mit der Anmeldung als
eigene Zucht bestätigten Tiere.

5. Für jede Rasse in einer Farbe oder einem Farbschlag und mit gleichen Merkmalen, in der mindestens
6 Tiere eines Ausstellers – eigene Zucht – gezeigt werden, wird ein Deutscher Jugendmeister
beim Erreichen der Mindestpunktzahl von 567 Punkten vergeben.

6. Sonderregelung für Spielflugtauben:
Bei der Ermittlung der Deutschen Jugendmeister wird zu den Ausstellungsergebnissen noch die
Leistungsbewertung beim separat durchzuführenden Ringschlagwettbewerb hinzugezogen. Diese
zusätzlichen Leistungskriterien werden zwischen dem VDT Vorstand und den betreuenden SV der
Züchter von Ringschlägertauben bilateral abgestimmt.

7. Deutscher Jugendmeister wird der Bewerber, welcher in seiner Rasse / seinem Farbenschlag die
höchste Punktzahl erreicht. Sind infolge Punktgleichheit mehrere Bewerber anspruchsberechtigt,
erfolgt die Auswertung gemäß AAB.

8. Eine vom Vorstand des VDT bestimmte Kommission ermittelt anhand der Bewertungslisten die
Deutschen Jugendmeister in den einzelnen Rassen und/oder Farbenschlägen.
Ansprechpartner für Fragen und bei Unklarheiten ist Dr. Martin Linde
Wer nicht einwandfrei meldet sowie unrichtige und unvollständige Angaben macht, wird von der
Auswertung grundsätzlich ausgeschlossen. Der VDT ist berechtigt, in Stichproben den Nachweis
der eigenen Zucht vom Aussteller zu verlangen. Sollte der Aussteller den Nachweis nicht innerhalb
von 14 Tagen nach der Anforderung durch den VDT schriftlich erbringen, so scheidet er aus der
Wertung der DM aus.

9. Einsprüche gegen die Auswertung sind in schriftlicher Form bei Dr. Martin Linde, Rosenstr. 33,
38685 Langelsheim spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse
einzureichen. Die erneute Prüfung erfolgt dann durch den Vorstand des VDT, dessen Entscheidung
ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wer Deutscher Jugendmeister wird, bekommt
eine Urkunde und einen Meisterschaftswimpel, sowie eine schriftliche Mitteilung.

10. Auskunftsberechtigt ist ausschließlich der unter Punkt 9 benannte Personenkreis.

11. Die Ausführungsbestimmungen werden vom Aussteller gleichzeitig mit den Ausstellungsbedingungen
des VDT um die Deutsche Jugendmeisterschaft vorbehaltslos anerkannt.

Der VDT-Vorstand


Ausführungsbestimmungen Deutsche Meisterschaft für Rassetaubenzuchtvereine
im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V.

Die Deutsche Vereinsmeisterschaft (DVM) im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V. wird unter folgenden Voraussetzungen und Abläufen organisiert:

Eine DVM wird in jedem Jahr, in dem eine Verbandsschau stattfindet, ausschließlich dort mit nachfolgender Zielstellung durchgeführt:

Zusätzliche Anreize schaffen, um die Mitglieder der Rassetaubenvereine im Verband zur Beschickung der VDT-Schau zu motivieren.

Darüber hinaus auch die Gemeinsamkeiten in den Vereine, das Teamwork fördernd zu gestalten.

Teilnahmeberechtigung:

Alle im VDT organisierten Vereine, die am Tag des Meldeschlusses der jeweiligen Verbandsschau

  • Mitgliedsverein sind

  • ihre Mitgliedermeldung über das System Baier DV abgegeben haben und

  • ihren Jahresbeitrag an den VDT im laufenden Jahr entrichtet haben

In die Wertung kommen

  • Kategorie I X bis 25 Mitglieder, 4 Teilnehmer (=X)

  • Kategorie II 26 bis 40 Mitglieder, 6 Teilnehmer (=X)

  • Kategorie III 41 bis 80 Mitglieder, 8 Teilnehmer (=X)

  • Kategorie IV 81 bis X Mitglieder, 10 Teilnehmer (=X)

jedoch müssen in Kategorie IV 10% der Mitglieder des Vereins ausstellen und dem VDT gemeldet werden (z.B. bei einem Verein mit 140 Mitgliedern müssen 14 Mitglieder dem VDT gemeldet werden, von denen die 10 Besten in die Wertung kommen).

Wertungsvoraussetzungen:

In die Wertung kommen gemäß der Wertungseinteilung (=X) verschiedene Züchter mit ihren jeweils 5 höchstbewerteten Tauben. Diese setzen sich zwingend aus den Grundsätzen „eine Rasse, eine Farbe, gleiche Merkmale, beiderlei Geschlechts, alt und/oder jung“ zusammen. Jeder teilnehmende Züchter kann nur einmal, also mit einer Rasse, gewertet werden. Zuchtgemeinschaften gelten immer als 1 Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist nur für einen Verein startberechtigt!

Wir empfehlen den teilnehmenden Vereinen mehr als die jeweiligen Pflichtstarter zu melden, da bei eventuellen Unstimmigkeiten Teilnehmer auch aus der Wertung gestrichen werden können.

Verantwortlich für die termingerechte Abgabe und Richtigkeit der Vereinsmeldung ist der OV-Vorsitzende. Er hat für jeden teilnehmenden Züchter ist eine Wertungsübersicht mit den jeweils 5 zu wertenden Tauben, ergänzt durch Name, Vorname und Gesamtpunktzahl, nach folgendem Beispiel zu erstellen:

Rasse – Merkmale – Farbe – Geschlecht/Alter – Käfignummer – Punktzahl

Kölner Tümmler belatscht gelb 1,0 jung 29742 97

Kölner Tümmler belatscht gelb 1,0 alt 29758 97

Name Vorname Gesamtpunktzahl

Schulz Alfred 477 Punkte

Der Verein mit der höchsten Punktsumme aller wertungsberechtigten Teilnehmer wird in seiner Kategorie Deutscher Meister. Ihm folgen die Zweit- und Drittplazierten der jeweiligen Kategorie gemäß den erreichten Gesamtpunkten kommt es zur Punktgleichheit, wird in einer Gegenüberstellung bei den beiden jeweils höchsten Punktergebnissen und danach abwärts weisend weiter, es wird Ergebnis für Ergebnis verglichen, bis eine Entscheidung fällt. Sind alle in die Wertung gekommenen einzelnen Punktergebnisse ebenfalls gleich, wird bei den Teilnehmern mit der höchsten Punktzahl beginnend, jedes Einzeltier gegeneinander verglichen, bis sich die erste Differenz ergibt. Bei möglicherweise erkennbaren Ungereimtheiten wird immer die Eintragung auf den PR-Bewertungslisten den Ausschlag geben.

Auf den Teilnehmermeldungen zur DVM, die der OV-Vorsitzende erstellt sind folgende Angaben wahrheitsgemäß einzutragen:

  • Name und OV-Nummer des Vereins

  • Mitgliedermeldung abgegeben am

  • Jahresbeitrag überwiesen am

  • Start in der Kategorie (I-IV)

  • Meldung erstellt am

Vor der Unterschriftleistung des OV-Vorsitzenden ist folgender Satz einzufügen:

  • Ich versichere, dass alle hier gemachten Angaben korrekt sind, den Bestimmungen entsprechen und unsere Ausstellungsleistungen zweifelsfrei widerspiegeln.

Meldeschluss:

Meldeschluss für die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen durch die Vereine ist der 28. Februar 2024. Die Meldung ist per Post an  Dr. Martin Linde, Rosenstr. 33, 38685 Langelsheim einzureichen.

Ausschlüsse:

Vereine, die möglicherweise eine der drei Grundforderungen der Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen, müssen disqualifiziert werden. Auch unvollständige, fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben führen zum Ausschluss, u.a. Differenzen in den Mitgliederzahlen, Verwechslungen von Merkmalen oder ähnlich.

Einsprüche:

Einsprüche gegen die Auswertung sind in schriftlicher Form an Dr. Martin Linde Rosenstr. 33, 38685 Langelsheim , bis spätestens 14 Tage nach der Meister-Veröffentlichung einzureichen. Besteht der Einspruch zu Recht, ist die folgende Vorstandsentscheidung in der Sache endgültig.

Ehrungen:

Die drei Erstplazierten jeder Kategorie erhalten in der Größe abgestufte Deutsche Meisterpokale. Die Meistervereine sind berechtigt, farbige Teilnehmerurkunden mit Eindruck des Züchternamens in gewünschter Stückzahl zu ihren Lasten bei , zu bestellen. Die feststehenden Titelträger werden in der Fachpresse vorgestellt.

Schlussbestimmungen:

Durch die Erfüllung der Teilnahmebedingungen sowie die Anmeldungen der OV-Vorsitzenden zur Teilnahme ab der DVM werden die Meisterschaftsbestimmungen anerkannt. Bei Differenzen ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Der VDT-Vorstand