Zucht- und Bewertungshinweise für Texaner, kennfarbig dunkel
Die Texaner gehören bekanntlich zu der Gruppe der Formentauben, dennoch hat die Rasse farbliche Fein- und Besonderheiten – die Kennfarbigkeit. Bedingt durch einen Faded-Faktor (Bleichfaktor) sind die Farben der Täubinnen nicht sehr intensiv und erscheinen verwaschen. Die Täuber der Rasse verfügen über einen doppelten Faded-Faktor, so dass die Grundfarbe der Tiere überwiegend weiß erscheint.
Nach Anerkennung der Texaner im deutschen Standard 1972 waren die Täuber in nur einem Farbenschlag anerkannt, diese sollten nicht gänzlich weiß sein, sondern farbige Spritzer am Hals sowie vereinzelt auch an Brust und dem restlichen Körpergefieder haben, die Farbe der Spritzer spielte hierbei keine Rolle.
Als Hauptfarbenschläge der Täubinnen galten über viele Jahre rotfahl und rotfahlgehämmert. Täubinnen in blau mit Binden und blaugehämmert waren nur in geringen Stückzahlen auf den Schauen zu sehen, der heute beliebte schwarze Farbenschlag zunächst nicht anerkannt. Ein Grund hierfür stellte die Schnabelfarbe der Täuber dar, diese wurde fleischfarbig – ohne Pigmentierung oder Schnabelstipp gefordert. Täuber aus der “Blaureihe” zeigten jedoch sehr häufig solche ungewünschten Farbeinlagerungen und konnten daher nicht ausgestellt werden. Auf Grund der hohen “Ausfallrate” der Täuber in diesen Farbenschlägen beschäftigten sich nur wenige Züchter mit diesen Spielarten.
Um dem Trend entgegenzuwirken wurde der Standard 2006, nach erfolgreichem Vorstellungsverfahren geändert und seither die Farbe der Täuber in “kennfarbig hell” und “kennfarbig dunkel” unterschieden.
Während die kennfarbig hellen der ursprünglichen Farbbeschreibung entsprechen müssen, wurde für den neuen Farbenschlag kennfarbig dunkel folgende Farbbeschreibung festgelegt:
“Durch den geschlechtsgebundenen doppelten Faded-Faktor überwiegend weiß, Hals und Köpergefieder verstärkt mit Farbpigmentierungen, jedoch ohne Binden”
Die Farbpigmente sollen hierbei möglichst gleichmäßig über den gesamten Körper verteilt sein, Tiere welche die Farbpigmente jedoch nur an Kopf und Hals zeigen, können aber ebenfalls die Höchstnote erreichen, vollfarbiger Schwung oder Schwanz ist nicht gestattet. Die Schnabelfarbe der kennfarbig dunklen Täuber wurde fortan als hellhornfarbig bis dunkel mit oder ohne Pigmentflecken gefordert.
Dem Farbenschlag kennfarbig hell der Täuber sind die Farbenschläge rotfahl, rotfahlgehämmert und dominant rot der Täubinnen zugehörig, den kennfarbig dunklen Täubern gehören die Täubinnen in blau mit Binden, blaugehämmert und schwarz (seit 2006 anerkannt) an. Seit 2006 ist zudem eine dritte Farbvariante – kennfarbig gelb mit zugehöriger Täubinnenfarbe rezessiv rot standardisiert.
Die Anerkennung des kennfarbig dunklen Farbenschlages erbrachte den erhofften Aufschwung für die Varianten der blauen mit Binden und in Teilen auch der blaugehämmerten Täubinnen, vor allem aber der schwarze Farbenschlag der Täubinnen erfuhr einen regelrechten Boom. Derzeit haben sich die Meldezahlen der kennfarbig dunklen mit zugehörigen Täubinnenfarben denen der kennfarbig hellen auf stabil hohem Niveau angeglichen.
In den Anfangsjahren waren auf den Ausstellungen nur vereinzelte Täuber in kennfarbig dunkel zu sehen, welche Farbpigmente auf dem gesamten Körpergefieder zeigten. Die überwiegende Zahl der Täuber hatte die Farbspritzer oder -flecken nur an Kopf und Hals. In den letzten Jahren hat sich dies jedoch geändert und die Täuber dieses Farbenschlages zeigen nun mehr Farbpigmente. Teilweise sind auch Tiere zu sehen, bei denen die farbige Federn im Körpergefieder überwiegen und so die geforderte überwiegend weiße Grundfarbe nicht mehr gegeben ist, bzw. Tiere stark dreifarbig erscheinen. Dies wurde durch einzelne Sonderrichter auf den Ausstellungen gestraft, andere waren hier großzügiger. Dies führte natürlich zu Fragen und Verunsicherungen in der Züchterschaft. Daher stellte unser Zuchtwart Dirk Peters die Farbgebung der Kennfarbig dunklen Täuber auf die Tagesordnung unserer diesjährigen Vorstandssitzung und Sonderrichterschulung um gemeinsam eine Orientierungshilfe für Preisrichter und Aussteller auszuarbeiten. Hauptaugenmerkt stellte hierbei die überwiegend weiß geforderte Grundfarbe dar. Anhand einer Bildpräsentation von Tieren der letzten Ausstellungssaison sowie Bildern von Tieren aus einigen Zuchten wurden die unterschiedlichen Farberscheinungen besprochen und ein Bewertungsgrundsatz festgelegt um eine einheitliche Bewertung unserer Texaner zu erreichen.
Durch unseren Zuchtwart Dirk Peters wurden die Ergebnisse der Besprechung zusammengefasst und den Mitgliedern in unserem jährlichen Rundschreiben bekanntgegeben. Gern möchten wir diese nun auch den Züchtern und Preisrichtern bekanntgeben die noch kein Mitglied in unserem SV sind.
Die Bilder wurden ausschließlich zu dem Bewertungskriterium Farbe ausgewählt, die Form der Tiere wurde bei dieser Betrachtung nicht bewertet:
Die ersten vier Bilder zeigen Tiere, mit der geforderten Farbe, keine farblichen Wünsche, in der Bewertung von sg 95 bis V 97 möglich.
Als nächstes zwei Tiere, die durchaus mit sg 93 bis sg 95 bewertet werden können. In den Wünschen, wie Farbpigmentierung gleichmäßiger oder Grundfarbe reiner weiß.
Jetzt zwei Tiere, die schon deutlich verwaschener in der Grundfarbe sind. Hier sollte es über sg 93 nicht hinaus gehen. Hals, Brust und Rücken sind noch weiß aber im Gesamtbild schon reichlich grau:
Dann ein Tier, dass aufgrund seiner sehr verwaschenen und grau schmutzig wirkenden Farbe nur mit g 91-g 92 bewertet werden sollte. Hier ist auch der Hals, der Rücken und der Bauch grau durchsetzt
Und den Schluss macht ein Tier, bei dem die Grundfarbe weiß nicht mehr vorhanden ist, hier sollte kein g mehr vergeben werden:
Diese Abhandlung soll zu mehr Sicherheit bei den Züchtern und den Preisrichtern führen, es bleibt jedoch zu beachten, dass die Farbe an sich bei der Bewertung der Texaner nur eine untergeordnete Rolle spielen sollte – im Vordergrund steht bei allen Farbenschlägen die Form !