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52. Hauptclubschau King Club Deutschland
17. November 2017 - 19. November 2017
Ausrichter: RGZV Riesdorf u. Umg. e.V.
Rahmenprogramm zur 52. Hauptsonderschau King Club Deutschland
vom 17. bis 19. November 2017 in Weißandt-Gölzau Sport- und Kulturzentrum
Mittwoch, 15.11.2017
Einlieferung der Tiere von 14.00 – 20.00 Uhr
Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstr. 31 B, OT Weißandt-Gölzau,
06369 Südliches Anhalt
Donnerstag, 16.11.2017
9.30 Uhr Abfahrt vom Sport- und Kulturzentrum
Wir begeben uns, auf die Spuren Martin Luthers und der Reformation nach Wittenberg mit Stadtrundfahrt, Besichtigung der Schlosskirche und gemeinsames Mittagessen.
Freitag, 17.11.2017
Auf uns wartet ein Ausflug zur Wiege des Farbfilmes im Industrie- und Filmmuseum Wolfen mit anschließenden Mittagessen.
9.30 Uhr Abfahrt vom Sport- und Kulturzentrum
Ab 14.00 Uhr ist die Ausstellung geöffnet
Zu unserem Züchterabend laden wir ab 19.00 Uhr in die Creperie Lorette, Bernburger Str. 58,
06366 Köthen ein.
Samstag, 18.11.2017
Feierliche Eröffnung der Schau um 9.30 Uhr im Sport- und Kulturzentrum.
Unsere Jahreshauptversammlung findet um 17.00 Uhr wieder in der Creperie Lorette in Köthen statt.
Sonntag, 19.11.2017
Das Aussetzen der Tiere erfolgt ab 13.00 Uhr
Öffnungszeiten der Schau:
Freitag 14.00 – 17.30 Uhr
Samstag 09.00 – 16.00 Uhr
Sonntag 09.00 – 12.30 Uhr
Kingbörse
Die Börse ist Mittwoch bis Sonntag 11.30 geöffnet.
Catering
Für das leibliche Wohl wird im benachbarten Bürgerhaus von Mittwoch bis Sonntag gesorgt.
Ausstellungsleiter
Gerald Renker
Dorfstr. 26
OT Wadendorf
06780 Zörbig
Tel. 0173/8991489
Für unsere Planung bitten wir um Anmeldung zu den Veranstaltungen:
Name: …………………………………………………………………………..
Teilnahme am Ausflug in die Lutherstadt Wittenberg mit …………… Person/en
Teilnahme am Züchterabend mit …………… Person/en
Teilnahme am Ausflug nach Wolfen mit ……………. Person/en
Diese Anmeldung bitte mit der Tiermeldung bis zum 30.09.2017 an:
Gerald Renker, Dorfstraße 26, OT Wadendorf, 06780 Zörbig, Tel. 0173/899148
Ausstellungsbestimmungen
52. Hauptsonderschau King Club Deutschland
vom 17. bis 19. November 2017
im Sport- und Kulturzentrum Weißandt-Gölzau durchgeführt vom RGZV Riesdorf u. U. e. V.
Maßgebend sind die AAB (Allgemeine Ausstellungsbestimmungen) des BDRG sowie die nachfolgenden Sonderbestimmungen. Bei Nichtbeachten und unrichtigem Ausfüllen der Meldebögen übernimmt die Ausstellungsleitung keinerlei Haftung! Der Aussteller erlaubt die Veröffentlichung seiner Adressdaten mit Telefonnummer im Katalog der Ausstellung.
1. Meldeschluss ist am 30. September 2017, Einsendung der Meldepapiere nur auf dem Postweg an: Gerald Renker, Dorfstr. 26, 06780 Zörbig OT Wadendorf, Meldungen per Fax und E-Mail werden nicht angenommen, unvollständig ausgefüllte Meldebögen (z. B. unvollständige Namen und Adressen, fehlende Unterschrift) werden komplett gestrichen, bei Erreichen der Hallenkapazität kann der Meldeschluss vorgezogen werden. Ausstellungsberechtigt sind Einzelaussteller und bestätigte Zuchtgemeinschaften (Bestätigung des LV gemäß AAB IV.1.a und b muss beiliegen). Ihre Anmeldung ist verbindlich.
2. Standgeld
a) Einzeltiere: 8,50 Euro (einreihiger Käfigaufbau)
b) AOC-Klasse: 8,50 Euro (In dieser Klasse dürfen Tiere von in dieser Rasse nicht standardisierten Farbenschlägen, die jedoch in einer anderen Rasse zugelassen sind, ausgestellt werden, siehe AAB.)
c) Unkostenbeitrag: 7,50 Euro je Aussteller
d) Katalog: 7,50 Euro (Pflichtabnahme außer für amtierende Preisrichter)
e) Kingbörse: 5,00 Euro pro Tier
f) Verwendung von neuen Näpfen zum Mitnehmen 1,00 Euro/ pro gemeldete Nr
Achtung: Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
3. Veterinärgesetzliche Bestimmung:
a) Tauben sind gegen Paramyxovirose wirksam geimpft. D.h. die Impfung darf bei Einsatz von Lebendimpfstoffen nicht älter als 3 Monate und bei Inaktiven Impfstoffen nicht älter als 6 Monate vor der Ausstellung sein.
b) Die Registriernummer des Bestandes ist laut Viehverkehrsverordnung auf dem A-Bogen anzugeben ohne diese erfolgt keine Bearbeitung des Meldebogens (nur Deutschland). Es gelten die zum Zeitpunkt der Einlieferung geforderten Veterinärauflagen.
4. Einlieferung am Mittwoch, dem 15.11.2017 von 14 – 20 Uhr. Sie erhalten mit dem B-Bogen eine Doppelringkarte, die auszufüllen ist. Die 1. Ringkarte ist beim Einsetzen abzugeben, die 2. Ringkarte verbleibt im Besitz des Ausstellers und ist am Tage der Tierausgabe vorzuweisen. Außerdem sind beim Einsetzen die notwendigen Veterinärunterlagen vorzulegen.
5. Tierverkauf: Vom eingetragenen Verkaufspreis erhält die Ausstellungsleitung 15 % Bearbeitungsgebühren. Evtl. Rückkäufe sind nach dem Einsetzen nicht möglich, erst wieder zu Verkaufsbeginn. Der Tierverkauf ist während der gesamten Öffnungszeiten der Ausstellung ab 17.11.2017, 15.00 Uhr möglich. Die Ausgabe der verkauften Tiere erfolgt ab Samstag 13 Uhr bis spätestens Sonntag 13 Uhr. Tierverkaufsgelder werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
6. Gestiftete Preise vom SV werden als SVE bzw. SVZ, von Ausstellern als SE und SZ vergeben. Diese müssen gemäß AAB XI 1e und f mindestens die Höhe der Preise der AL haben, Preise der AL: Ehrenpreise (E) á 8 Euro, Zuschlagspreis (Z) á 4 Euro. Aus dem Standgeld wird pro 80 gemeldeten Tieren von den Preisrichtern ein Riesdorfer-Ehrenband und von den Zuchtwarten ein King-Band vergeben.
7. Die Ausgabe der Sachwerte erfolgt während der Ausstellungszeiten gegen Vorlage des originalen B-Bogens. Geldpreise werden auf das angegebene Konto des Ausstellers überwiesen. Bei falscher oder nicht angegebener Bankverbindung verfällt das Preisgeld zugunsten des RGZV Riesdorf u. U. e. V.. Nicht abgeholte Sachpreise werden kostenpflichtig dem Erringer auf dessen Anforderung zugesandt.
8. Nachmeldungen und Änderungen können nach Meldeschluss nicht mehr berücksichtigt werden.
9. Haftung wird nur bei nachgewiesenem Verschulden der Ausstellungsleitung bis zu einem Höchstbetrag von 15,00 € pro Einzeltier übernommen. Für Tiere, die durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse verlustig gehen, lehnt die Ausstellungsleitung jegliche Entschädigungsansprüche ab.
10. Spätestens drei Monate nach Schluss der Schau erlischt jeder rechtlicher Anspruch an den Veranstalter. Reklamationen aller Art sind schriftlich bei der Ausstellungsleitung des RGZV Riesdorf u. U. e. V.,
Ralf Renker, Dorfstr.8, 06369 Riesdorf einzureichen.