Antwort auf: Bundes- und VDT-Zuchtausschuss stutzen

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#21621
Anonym
Inaktiv

Jedem erfahrenen Pommernkröpferzüchter ist klar, dass reinerbige Verdünntfarbene kaum zu züchten sind, da der drohende Substanzverlust immer wieder intensivfarbene Partner notwendig macht. Aus diesem Grund nutzen wir die Farbverwandtschaften und kombinieren die größen- und figurmäßig passenden Typen. Im geherzten Farbbild ist die Ausgleichspaarung wichtig, da sich sowohl zu viel als auch zu wenig weiße Farbe hartnäckig vererbt und sich Zeichnungsfehler im Scheckungsbild nicht verfestigen dürfen. Die Farbe selbst ist egal, entweder kommt die Intensivfarbe blau oder die Verdünntfarbe blaufahl in Kombination mit Binden oder Hämmerung, letztere aufgelockert oder auch dichter. Jeder Pommer ist äußerlich so individuell wie auch im Charakter.

Auf unserer Hauptsonderschau habe ich jährlich prächtige Typen gesehen – in allen Varianten. Weil aus Gehämmerten Blaue und aus Blauen Blaufahle fallen, konnten alle Varianten präsentiert werden. Aber Taubenzüchter sind Praktiker und keine Buchhalter. So mussten wir uns von den BZA-Bürokraten belehren lassen, dass der regelmäßig gezeigte Farbenschlag blaufahlgehämmertgeherzt (früher gelercht genannt) gar nicht im Standard steht.

Das war wohl auf die BZA-Entscheidung von 1977 zurückzuführen, als silberfahl in blaufahl umbenannt wurde. Weil Nebenfarben meist nur nebenbei gehalten werden, sind sie in den Musterbeschreibungen zum Teil verloren gegangen. Die frühere MB-Formulierung „alle Farben auch gehämmert“ fiel als Generalklausel der konkreten Farbenschlag-Aufzählung zum Opfer – was immer da war, war plötzlich raus.

Weil das früher „gelercht“ genannte Farbbild kein „Farbenschlag zweiter Klasse“ ist, nahm ein Zfr. das zeit- und kostenintensive dreijährige Anerkennungsverfahren auf sich, 1997 wurde „blaufahlgehämmertgeherzt“ in den Standard (wieder) aufgenommen. Die Zucht dieser Farbe wurde danach vom „Erzüchter“ aufgegeben – Substanzverlust. Man sieht den Farbenschlag gelegentlich – eben eine Nebenfarbe. Nebensächlichkeiten – die Hauptaufgabe des BZA.