Antwort auf: Keulung im Ernstfall

#9668
Anonym
Inaktiv

Ich bin der Meinung, dass der VDT dringend darüber berichten sollte, wie die Rechtslage für Taubenzüchter aktuell aussieht. Hat der VDT einen Rechtsbeistand beauftragt? Gibt es eine Kontaktadresse (Telefonnummer, E-Mail)? Die Brieftaubenzüchter sind uns da einen Schritt voraus, Informationen wurden unter http://www.brieftaube.de veröffentlicht.

Schließlich stellt sich doch die Frage, wie man reagieren soll, wenn morgen die Amtsärzte vor der Tür stehen. Und die Frage, wie ich möglichst viel “Schadensersatz” für meine Tiere erhalten kann, interessiert mich dabei wirklich am allerwenigsten. Sind erst alle Tiere tot, ist es mein Hobby auch. Und den Fleischersatz als Nahrungsmittel (wenn wir hier schon von Wert sprechen) besorge ich mir bei ALDI in Form von Schweinefleisch – Antibiotika inklusive – die Zuzahlungen in der Apotheke werden schließlich auch immer höher.

Ich behaupte, dass sich die rechtliche Situation für Taubenzüchter durch das Urteil des OLG am 12. April gravierend geändert hat und wünsche mir noch einmal eine Aufklärung und Reaktion durch den VDT. Dafür im Voraus meinen allerherzlichsten Dank!

Jürgen van Weyck