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Liebe Rassetaubenzüchter,
wie viele andere von uns auch, halte ich neben den Warzentauben auch noch Hühner. Letztere fallen, wie nun wahrscheinlich allgemein bekannt, unter die Verordnung zum Schutz vor der aviären Influenza (Geflügelpest). Tauben werden, wie auch hier schon im Forum an anderer Stelle erwähnt unter “sonstigem Geflügel” angegeben, wenn es um die Meldung der Geflügelbestände (Gänse, Enten, Hühner, Perlhühner, Puten) gegenüber den Veterinärämtern geht.
Wie sieht das nun aus, wenn die Stallanlagen im Sperrbezirk liegen, d.h. in der 3 km großen Schutzzone rund um einen Ausbruchsort der Geflügelpest. Werden Tauben auch im Falle eines Ausbruchs gekeult oder fallen dann nur die “Geflügel”-arten unter die zu keulenden Tiere?
Es wäre schön, wenn hier ein Tierarzt, ein Betroffener oder ein VDT-Präsidiumsmitglied etwas zu sagen könnte. Diese Konstellation haben viele Rassetaubenzüchter in ihren Anlagen, so dass diese Frage sicherlich gerechtfertigt ist und im Vorfeld zu klären wäre.
Viele Grüße an alle Forumuser und Gut Zucht 2006
Phillip Fritz
English Pearls
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