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10. April 2006 um 18:08 Uhr
#9660
Anonymous
Teilnehmer
Das ist eine sehr gute Nachricht zum Thema ,,Keulen”
Das Verwaltungsgericht Leipzig (5 K 428/06) hat heute beschlossen, dass der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Regierungspräsidium Leipzig, die Brieftauben des Verbandsmitgliedes nicht töten darf.