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12. April 2006 um 18:17 Uhr
#9665
Anonym
Inaktiv
Die rund 40 Brieftauben eines Züchters im Vogelgrippe-Sperrgebiet in Mutzschen dürfen getötet werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden. Das OVG hob ein Tötungsverbot des Verwaltungsgerichtes Leipzig auf, gegen das das Regierungspräsidium Leipzig Beschwerde eingelegt hatte. Laut OVG ist es zu einer Bekämpfung des Virus notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten. Die Entscheidung ist endgültig.
Einige Brieftaubenzüchter wollen es nicht begreifen !!
Brieftauben sind Tauben und die stehen bei der Tierseuchenkasse unter sonstigem Geflügel !