- Dieses Thema hat 0 Antworten sowie 1 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 3 Jahren, 10 Monaten von aktualisiert.
-
Thema
-
Im VDT-Rundschreiben vom 26.10.2020 ist zu lesen, dass der BDRG im September mit den “Verantwortlichen” über die Bundesschauen gesprochen und die Schauen bis 2030 fixiert hat. Ist unsere Satzung etwas wert, wenn der (damalige) VDT-Vorsitzende nicht seinen Vertreter entsendet? Ich bin aber auch über die Vorgehensweise entsetzt. Was manche als die “normative Kraft des Faktischen” ansehen, sehe ich als Missachtung demokratischer Strukturen. So habe ich die “Rettung der Fachverbandsschauen als Wanderschauen” Anfang des Jahres als wichtiges Gesprächsthema bei meinem LV angemeldet. Bevor hier eine Erörterung möglich ist, wird man durch eine Festlegung bis 2030 unzulässigerweise “rechts überholt”. Zwar wird betont, dass letztendlich die Mitgliederversammlung des VDT den Austragungsort der VDT-Schau bestimmt, aber die Entscheidungsempfehlung wird uns dann als alternativlos dargestellt. Wenn der VDT uns nicht braucht, brauchen wir den VDT?
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.