Liebe Züchterfreundinnen und -freunde,
liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,
wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit bieten, einen kurzen Gruß auf unserer Seite zu hinterlassen und freuen uns auf Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie dabei unsere Hinweise am Ende dieser Seite.
Leider wird derzeit das Gästebuch immer mehr dazu “missbraucht, sich den Frust von der Seele zu schreiben”. Das kann man wenn überhaupt, in einem Forum machen. Dieses steht wieder zur Verfügung und kann gerne benutzt werden. Wir bitten sich an die “Gästebuchregeln” zu halten. Sonst müssten wir es schließen, was wir aber sehr bedauern würden. Danke!
Besuchen Sie uns bald wieder auf VDT-online.de!
Ihr/Euer VDT Vorstand
Lechner Franz
aus Siegenburg schrieb am 31. Oktober 2016 um 17:50
Sehr geehrter Herr Laible ,liebe Züchterinnen und Züchter. Vor 2 Jahren auf einer Taubenschau wurden unsere Großkröpfer zum Teil wegen 11 Handschwingen auf "g" gesetzt. Auf Anfrage bei der Frühjahrstagung bei den anwesenden Preisrichtern, warum dies so geschah, erhielt ich die Antwort weil 11 Schwingen nicht zugelassen sind. Ich habe daraufhin ein Rundschreiben an die Preisrichter vorgelegt, dass bei großen Rassen 11 Handschwingen zulässig sind. Antwort: Da gibt es eine neue Variante , das hat sich schon wieder geändert . Diese Änderung wollte ich aber dann schon sehen, bis heute konnte mir die aber nicht zur Ansicht vorgelegt werden, obwohl ich bei jeder SV Versammlung die betreffenden PR angesprochen habe.
Herzliche Grüße F.L.
Administrator-Antwort:
Werte Zuchtfreudinnen und Zuchtfreunde!
Unter Beschlüsse und Richtlinien zur Bewertung in unserem "orangen Ordner" in 9.10 aus 2016 steht geschrieben:
" Schwingen bei Tauben- Handschwingen-
1. Grundsätzlich werden bei allen Rassen auf beiden Seiten 10 Handschwingen gefordert. Rassen die z.Z. mit dieser Forderung Schwierigkeiten haben, sollten dieses anstreben.
2. Zuchtstand bezogen werden
a) bei großen Rassen (z.B. große Formentauben und Großkröpfer) 11 Handschwingen,
b) bei sehr kleinen Rassen (z.B. die sog. kurzen Tümmler) 9 Handschwingen auf einer oder beiden Seiten toleriert.
3. Rassen von "normaler Größe" (Körper) müssen 10/10 geschwingt sein.
4. Sondervereine, die bei den von ihnen betreuten Rassen schon immer 10/10 forderten, empfehlen wir, diese Verfahrensweise beizubehalten.
5. Weinger als 9 und mehr als 11 Handschwingen auf einer oder beiden Seiten sind Ausschlussfehler (Ausnahme Pfautauben)."
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