Das Gästebuch von VDT-online

Liebe Züchterfreundinnen und -freunde,
liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,

wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit bieten, einen kurzen Gruß auf unserer Seite zu hinterlassen und freuen uns auf Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie dabei unsere Hinweise am Ende dieser Seite.

Leider wird derzeit das Gästebuch immer mehr dazu “missbraucht, sich den Frust von der Seele zu schreiben”. Das kann man wenn überhaupt, in einem Forum machen. Dieses steht  wieder zur Verfügung und kann gerne benutzt werden. Wir bitten sich an die “Gästebuchregeln” zu halten. Sonst müssten wir es schließen, was wir aber sehr bedauern würden. Danke!

Besuchen Sie uns bald wieder auf VDT-online.de!

Ihr/Euer VDT Vorstand

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Lünstroth,Carsten aus 57614 STeimel schrieb am 23. November 2016 um 11:23
Werte Zuchtfreunde,

was ist das für eine VDT-Schau?
In 11 Bundesländern gibt es eine Aufstallungspflicht. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Diese Schau hätte abgesagt werden müssen, aber dann hätte man ja zum Teil das Standgeld zurückzahlen müssen.
Administrator-Antwort:
Hallo Herr Lünstroth,
besten Dank für Ihre Zeilen.
Trotz Aufstallungspflicht können Ausstellungen stattfinden und Tiere transportiert werden.
Laut AAB ist nur dann anteilig Standgeld zurückzuzahlen, wenn die Ausstellung ohne Schuld der AL nicht durchgeführt werden kann. Die Behörde entzog aber die Genehmigung nicht.
Bitte warten …