Liebe Züchterfreundinnen und -freunde,
liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,
wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit bieten, einen kurzen Gruß auf unserer Seite zu hinterlassen und freuen uns auf Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie dabei unsere Hinweise am Ende dieser Seite.
Leider wird derzeit das Gästebuch immer mehr dazu “missbraucht, sich den Frust von der Seele zu schreiben”. Das kann man wenn überhaupt, in einem Forum machen. Dieses steht wieder zur Verfügung und kann gerne benutzt werden. Wir bitten sich an die “Gästebuchregeln” zu halten. Sonst müssten wir es schließen, was wir aber sehr bedauern würden. Danke!
Besuchen Sie uns bald wieder auf VDT-online.de!
Ihr/Euer VDT Vorstand
zu dem Thema "VDT Schau GmbH" bemerke ich abschließend folgendes:
1. wer behauptet, die Mitglieder des VDT seien Gesellschafter der GmbH legt eine selbst erfundene Konstruktion zugrunde, die mit der Rechtslage nichts zu tun hat.
2. Die Mitglieder des VDT haben keine Rechte gegenüber der GmbH. Unbenommen bleibt ihnen jedoch ihre Einwirkungsmöglichkeit auf den VDT selbst im Rahmen dessen Satzung und des Vereinsrechts.
3. Auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags der GmbH (§ 4) können die Gesellschafter (hier ausschließlich der VDT) u.a. den Geschäftsführern der GmbH Weisungen erteilen.
Voraussetzung dafür wären entsprechende Beschlüsse des für die innnere Willensbildung zuständigen Organs des VDT. Auf keinen Fall können die VDT-Mitglieder solche Weisungen erteilen, was auch kaum praktikabel wäre.
Freundliche Züchtergrüße
Reiner Dürre

