Das Gästebuch von VDT-online

Liebe Züchterfreundinnen und -freunde,
liebe Besucherinnen und Besucher unserer Seite,

wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit bieten, einen kurzen Gruß auf unserer Seite zu hinterlassen und freuen uns auf Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie dabei unsere Hinweise am Ende dieser Seite.

Leider wird derzeit das Gästebuch immer mehr dazu “missbraucht, sich den Frust von der Seele zu schreiben”. Das kann man wenn überhaupt, in einem Forum machen. Dieses steht  wieder zur Verfügung und kann gerne benutzt werden. Wir bitten sich an die “Gästebuchregeln” zu halten. Sonst müssten wir es schließen, was wir aber sehr bedauern würden. Danke!

Besuchen Sie uns bald wieder auf VDT-online.de!

Ihr/Euer VDT Vorstand

Einen neuen Eintrag für das Gästebuch schreiben

 
 
 
 
 
 
 
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Aus Sicherheitsgründen speichern wir die IP-Adresse 216.73.216.125.
Es könnte sein, dass der Eintrag im Gästebuch erst sichtbar ist, nachdem wir ihn geprüft haben.
Wir behalten uns das Recht vor, Einträge zu bearbeiten, zu löschen oder Einträge nicht zu veröffentlichen; insbesondere dann, wenn Mitglieder oder außenstehende Personen persönlich angegriffen, diffamiert oder negativ beurteilt werden.
Reiner Dürre aus Dresden schrieb am 20. Oktober 2020 um 10:42
Lieber Zuchtfreund Nawrotzky,
eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu dem Thema "VDT Schau GmbH" äußern. Nachdem ich jetzt aber den Gesellschaftsvertrag (den sich übrigens jeder im Internet gegen Gebühr beschaffen kann) gelesen habe. korrigiere ich diese Absicht.
Im Gästebucheintrag vom 13. Oktober 2020 heißt es u.a.:
Der VDT ist ein Zusammenschluss von anerkannten Sondervereinen und örtlichen Rassetaubenvereinen. Somit sind alle Vereine des VDT Gesellschafter. Vertreten werden diese Gesellschafter laut GmbH Vertrag von zwei Gesellschaftervertretern, des 1. und 2. Vorsitzenden.
Abgesehen davon, dass die Vereine des VDT keine Gesellschafter der GmbH sind (Nachweis: Liste der Gesellschafter des Amtsgerichts Mainz), ist an keiner Stelle des Gesellschaftsvertrages die Rede davon, dass die (angeblichen) Gesellschafter von den vorerwähnten zwei Gesellschaftervertretern vertreten werden.

Mit verbreiteten Unwahrheiten wird man kein Vertrauen schaffen können.

Freundliche Züchtergrüße
Reiner Dürre
Bitte warten …