Siegerringwettbewerbe zur VDT Schau in Leipzig
Ein besonderes Highlight vieler Züchter ist die Teilnahme mit ihrer Rasse am Siegerringwettbewerb des BDRG. Auch für die rassebetreuenden Sondervereine stellt dies immer wieder ein Höhepunkt dar. So wird den Sondervereinen die Möglichkeit gegeben sich als Sonderverein, aber auch die im Wettbewerb stehende Rasse bzw. Rassegruppe in den Blickpunkt der Züchterschaft zu rücken und so im besten Fall weitere Züchter und Vereinsmitglieder zu gewinnen.
Da im vergangenen Jahr unsere Großschauen leider ausfallen mussten, konnten natürlich die geplanten Wettbewerbe um den Siegerring nicht durchgeführt werden. Diese werden in diesem Jahr mit durchgeführt. Der BDRG hat sich entschlossen die Wettbewerbe im Geflügelbereich anlässlich der Nationalen in Hannover und die der Tauben anlässlich der 70. VDT-Schau zur 125. Lipsia-Bundesschau zur Vergabe zu bringen.
Somit können wir uns auf unserer Fachverbandsschau auf vier Wettbewerbe um den goldenen Siegerring des BDRG freuen. Folgende Rassen bzw. Rassegruppen stehen in den jeweiligen Wettbewerben:
-
- Glanztauben
- Südosteuropäische Tümmler
- Modena
- Portugiesische Tümmler
Die einzelnen Rassen werden wir in den kommenden Wochen auf der Homepage näher vorstellen um so die Vorfreude auf die anstehenden Wettbewerbe zu steigern.
Vergabebedingungen:
Bedingung bei allen Wettbewerben: Beste Gesamtleistung eines Ausstellers mit 5 Jungtieren einer Rasse, eines Farbenschlages und gleichen Merkmalen, eigener Zucht, beiderlei Geschlechts.
Zu den Wettbewerben können von Züchtern bis zu 20 Tiere je Rasse und Farbenschlag als Einzeltiere gemeldet werden. Die gemeldeten Tiere müssen den Bundesring tragen. Volieren, Stämme, nicht genehmigte Zuchtgemeinschaften, sowie Jungzüchter können am Wettbewerb nicht teilnehmen. Die Errechnung der Erringer der Siegerringe erfolgt nach der beim Tage der Ausstellung gültigen AAB. Jeder Teilnehmer am Wettbewerb um den Goldenen Siegerring kann nur einen Leistungspreis erringen. Ausstellern im Wettbewerb ist es nicht gestattet sich vor der offiziellen Eröffnung der Schau im Bereich des Wettbewerbs aufzuhalten. Bei Zuwiderhandlung wird der Aussteller disqualifiziert.
(Quelle: www.bdrg.de)