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AnonymInaktiv
Wo ist jetzt das Problem? Nach Kassel Januar 2019 habe ich mir ein paar Tage später einen Katalogauszug “meiner” Rasse ausgedruckt. Dasselbe war nach Leipzig Dezember 2019 möglich. Aber von Kassel 2019 konnte ich über die von mir bewerteten Tiere keinen qualitativ hochwertigen Schaubericht über die Sonderschau mehr verfassen, weil wir ohne Not und unter Hinweis auf eine mehr als fadenscheinige Fälschungssicherheit die Zweitschrift der Bewertungskarte abgeschafft haben. Ich habe für mich persönlich die Konsequenz daraus gezogen, keine Bewertungsaufträge mehr anzunehmen, weil ich keinen Nachweis meiner Arbeit mehr habe. Die Zweitschrift ist für mich unverzichtbar sowohl als Grundlage für einen guten Schaubericht als auch zur Beweissicherung. Beides wird leider nicht wichtig genommen.
AnonymInaktivIch bedanke mich bei Reinhard Nawrotzky für die Antwort zu meinem Gästebucheintrag zur Veröffentlichung des Bewertungskataloges. Das hat aber in keiner Weise mit irgendeiner Namensnennung im Verkaufskatalog zu tun. Die offensichtllich ironisch gemeinte Aussage von der Veröffentlichung zeitgleich mit der Bewertung wird es bestimmt irgendwann in der Zukunft geben. Die Veröffentlichung der Bewertungen ist aber keine utopische oder maßlose Forderung. Hier passiert nichts anderes, als dass von der Katalogdatei, die für den Druck erstellt wird, die Namen rausgelöscht werden. Das ist für die Profis wahrscheinlich nur ein Klick. Auf diese Veröffentlichung warten die Züchter in ganz Deutschland mit Spannung und dem sollte auch die Ausstellungsleitung der VDT-Schau Rechnung tragen, anstatt durch diese Dienstleistung für die Aussteller eine Beeinträchtigng des Katalogabkaufes zu befürchten. Die Aussteller haben ihren Katalog schon bezahlt und ohne das Wissen, wem die Tauben hinter der Käfignummer gehören, ist der Bewwertungskatalog ein Buch mit sieben Siegeln.
Viele Grüße
Klaus HöchsmannAnonymInaktiv1998 wird vom VDT der Titel „Champion“ eingeführt. Hat der Pommersche Kröpfer mit seinen hohen Anforderungen an Größe, Figur, Blaswerk, Latschen, Zeichnungsbild und Farbe überhaupt eine Chance, hier im Vergleich zu anderen Rassen ganz oben mitzumischen?
Ein Jahr später kann ich auf der VDT-Schau in Lingen dem Obmann eine junge blaugehämmertgeherzte Pommernkröpfertäubin vorstellen. Über die Bestätigung der Höchstnote gab es keine Diskussion, auch das Ehrenband war obligatorisch, und am nächsten Tag stand die junge Täubin in der Champion-Auswahl. Der Züchter hatte in der Zucht immer auf Typ und Größe geachtet, auch die Farbe musste rein und klar sein, aber es war völlig gleichgültig, ob sie blau oder blaufahl, bindig, gehämmert, dunkelgehämmert oder dunkel waren. Aus dieser Mischung zusammengehörender Erbfaktoren einer Farbreihe werden Champions geboren!2003 begrüßte mich derselbe Obmann in Köln bei den Pommern mit den Worten: Ihr habt wieder einen Champion! Eine blaufahlgehämmertgeherzte Ausnahmetäubin. Aber die Grand Jury versagte den Triumph. So ein junger Farbenschlag (1997 wieder in den Standard aufgenommen – aber immer vorhanden) kann doch nicht herausgestellt werden.
Weitere drei Alttäubinnen konnten in den folgenden Jahren für den Champion-Titel nominiert werden, alle Drei einfarbig weiß. Keine konnte den Olymp ersteigen. 2019 in Leipzig gab es in den 20 Jahren seit 2000 die 5. Chance für die Rasse, Kröpfer-Champion zu werden. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Und Tiere mit dominant roter Grundfarbe sind völlig chancenlos. Jeder weiß, dass die Grundfarbe geschlechtsgebunden vererbt wird und dass deshalb vor allen Dingen die Täubinnen immer einen leicht ‚Grauton‘ aufweisen. Aber in jeder Grand Jury ist immer ein Prinzipienreiter, der in der nicht ganz reinen Farbe das berühmte Haar in der Suppe findet. Dazu muss man sich nur die Farbenschläge in der Champions-Auswahl ansehen. Eine Fach-Jury aus Fachleuten wäre vielleicht besser als eine Grand Jury aus Funktionären.
AnonymInaktiv@rubella, was ist aus dem Vorhaben geworden?
AnonymInaktivJedem erfahrenen Pommernkröpferzüchter ist klar, dass reinerbige Verdünntfarbene kaum zu züchten sind, da der drohende Substanzverlust immer wieder intensivfarbene Partner notwendig macht. Aus diesem Grund nutzen wir die Farbverwandtschaften und kombinieren die größen- und figurmäßig passenden Typen. Im geherzten Farbbild ist die Ausgleichspaarung wichtig, da sich sowohl zu viel als auch zu wenig weiße Farbe hartnäckig vererbt und sich Zeichnungsfehler im Scheckungsbild nicht verfestigen dürfen. Die Farbe selbst ist egal, entweder kommt die Intensivfarbe blau oder die Verdünntfarbe blaufahl in Kombination mit Binden oder Hämmerung, letztere aufgelockert oder auch dichter. Jeder Pommer ist äußerlich so individuell wie auch im Charakter.
Auf unserer Hauptsonderschau habe ich jährlich prächtige Typen gesehen – in allen Varianten. Weil aus Gehämmerten Blaue und aus Blauen Blaufahle fallen, konnten alle Varianten präsentiert werden. Aber Taubenzüchter sind Praktiker und keine Buchhalter. So mussten wir uns von den BZA-Bürokraten belehren lassen, dass der regelmäßig gezeigte Farbenschlag blaufahlgehämmertgeherzt (früher gelercht genannt) gar nicht im Standard steht.
Das war wohl auf die BZA-Entscheidung von 1977 zurückzuführen, als silberfahl in blaufahl umbenannt wurde. Weil Nebenfarben meist nur nebenbei gehalten werden, sind sie in den Musterbeschreibungen zum Teil verloren gegangen. Die frühere MB-Formulierung „alle Farben auch gehämmert“ fiel als Generalklausel der konkreten Farbenschlag-Aufzählung zum Opfer – was immer da war, war plötzlich raus.
Weil das früher „gelercht“ genannte Farbbild kein „Farbenschlag zweiter Klasse“ ist, nahm ein Zfr. das zeit- und kostenintensive dreijährige Anerkennungsverfahren auf sich, 1997 wurde „blaufahlgehämmertgeherzt“ in den Standard (wieder) aufgenommen. Die Zucht dieser Farbe wurde danach vom „Erzüchter“ aufgegeben – Substanzverlust. Man sieht den Farbenschlag gelegentlich – eben eine Nebenfarbe. Nebensächlichkeiten – die Hauptaufgabe des BZA.
AnonymInaktiv1989 hatten wir auf der Hauptsonderschau in Vellmar bei Kassel einmal 45 blaufahlgeherzte Pommersche Kröpfer, in der über 100-jährigen Vereinsgeschichte gab es keine 10 mal eine zweistellige Meldezahl in diesem Farbenschlag. Sie „schwimmen“ mit den Blauen auf der Erfolgswelle mit, allein gehen sie unter. Keine neue Erkenntnis, aber „zu hoch“ für den BZA. Schon vor mehr als dreißig Jahren wurde darüber nachgedacht, die Anerkennung der so genannten „Verdünntfarben“ einfacher zu regeln. Die Regelhüter halten sich für die Größten – bekommen aber selbst die kleinen Dinge nicht in den Griff.
AnonymInaktiv1984/85 wurden bei den Pommerschen Kröpfern die einfarbig Blauen und Blaugehämmerten anerkannt. Das war keine große züchterische Leistung – aber die Standardergänzung war sinnvoll, da die ersten Pommerschen Kröpfer im 19. Jahrhundert einfarbig waren und farbige Latschen mehr Stabilität und Elastizität aufweisen als weiße Fußfedern. Schon damals lautete der Antrag auf Anerkennung einfarbig blau und Nebenfarben, und wir hatten prächtige Tiere in blau, blaufahl, blau- und blaufahlgehämmert von lockerer bis dichter Hämmerung. Der BZA beharrte darauf, jede Variante einzeln anerkennen zu müssen. Ich gab die Tiere ab, weil es Nonsens ist, etwa 8 Varianten einer verwandten Farbreihe anerkennen zu lassen. Aber der BZA kennt keine Verwandten, er hat bei Anerkennungsverfahren die Dollarzeichen in den Augen, nicht die Vielfalt der Taubenzucht. So sortieren wir Tiere aus, die zufällig die vermeintlich falsche Farbe haben, stattdessen halten wir Tiere, die weniger vital eigentlich aussortiert gehören, aber ja die „richtige“ Farbe aufweisen.
Wie lange lassen wir uns noch gängeln von einem BZA, der die genetische Variabilität bewusst bekämpft? Bei „blau und Nebenfarben“ gibt es keine Fehlfarben, sondern nur eine größere Auswahlmöglichkeit nach Vitalität und Rassequalität.
AnonymInaktiv1969 – also vor 50 Jahren – fing ich als Zehnjähriger mit Brieftauben an. Das Aussehen der Tiere war egal, sie waren immer schön, meist waren sie blau oder gehämmert. Farbvererbung war nachrangig, aber der „Regenstein“ war eins der ersten Bücher, das ich wissensdurstig verschlang und noch heute lese.
1973 wurde ich Rassetaubenzüchter – für die nächsten 40 Jahre war der Pommersche Kröpfer mein Favorit. Auch hier waren Blaue und Gehämmerte immer beliebt, neben den Weißen waren Blau- und Gehämmertgeherzt immer tonangebend bei den Pommern. Nicht nur die geherzte Scheckzeichnung muss stimmen. Die schwarze Flügelschildzeichnung musste rostfrei sein, auch eine Farbschwäche wie Schilf war immer verpönt. Und der Kontrast zwischen dem blauen und schwarzen Farbbild musste klar und durfte nicht verschwommen sein, lockere oder dichtere Hämmerung interessierte uns nicht.
Diese Grundregeln hatte ich schon als Jugendlicher verinnerlicht. Die Fachleute des BZA haben in jeder neuen Funktionärsgeneration damit ihre liebe Not und verzetteln sich in Kleinig- und Kleinlichkeiten. Damit stehen sie der züchterischen Entwicklung im Weg statt uns den Weg zu weisen.
Einen ersten Warnschuss bekam der SV, als der BZA bei einer Standardrevision den Farbenschlag dunkelgehämmertgeherzt gestrichen hatte und der Rasse nur noch blaugehämmertgeherzt zugestehen wollte. Wir sind damals mit einem Kofferraum voll dunkelgehämmertgeherzter Pommern zum BZA-Vorsitzenden gefahren – in den Standard wurde neben blaugehämmert- auch dunkelgehämmertgeherzt wieder aufgenommen. Eine völlig überflüssige Energieverschwendung! Fortsetzung folgt.
AnonymInaktivVor mehr als zwanzig Jahren wurde das leidige Thema Handschwingenzahl mit einem „Gentlemen’s Agreement“ abgeschlossen. Der Federaufbau ist bei der Bewertung von Rassetauben ein Qualitätskriterium, die Quantität hat hingegen nichts mit der Qualität zu tun. Nun wurde das Thema wieder ausgegraben. Die Zuchtausschüsse von BDRG und VDT fragen die Vereine, bei welcher Rasse welche Handschwingen „erlaubt“ werden sollen!?!? Jede Regelung dazu ist tierschutzrelevant, also unzulässig. Das uralte Thema erinnert mich an die Wutrede von Giovanni Trappatoni: „Was erlauben Strunz?“ Bei den Handschwingen hat der BZA nichts zu erlauben. Manche züchterische Fehlentwicklung bräuchte eine Aufsicht, aber nicht die Natur!
AnonymInaktivSehr geehrte Zuchtfreunde,
seit einiger Zeit können die Ausstellungstiere für die kommende 68. VDT-Schau sowie 123. LIPSIA-Bundesschau in Leipzig gemeldet werden. Leider gibt es sehr viele fehlerhafte Anmeldungen. Vorwiegend betrifft dies die Deutsche Meisterschaft des VDT. Hier bitten wir umbedingt zu beachten, das keine Meisterschaftsgebühren von Seiten des VDT mehr erhoben werden. Alle Meisterschaften des VDT sind kostenfrei. Da diese Informationen zwar im vorigen Jahr veröffentlicht wurden, jedoch für dieses Jahr keine Informationen stattfanden, werden fälschlicherweise immer wieder Meisterschaftsgebühren bezahlt. Eine Rücküberweisung bringt für die Ausstellungsleitung nicht nur zusätzliche Arbeit sondern hierfür entstehen auch Kosten. Melden sie sich doch einfach http://www.gefluegelschau-online.de an. Dort wird ihnen immer der richtige zu überweisende Betrag angezeigt. Für die Meisterschaften des VHGW ( Groß-und Wassergeflügel ) und VZV ( Zwerghühner ) fallen bei den Deutschen Meisterschaften je 8,00 € Gebühr je Rasse- und Farbenschlag an.AnonymInaktivDen VDT-Nachrichten liegt eine Leserumfrage bei, ob VDT-Nachrichten, VDT-Jahrbuch, VDT-Newsletter und VDT-Homepage ausreichend sind. Ja, aber! Die VDT-Nachrichten sind vorrangig Werbung für die nächste VDT-Schau, der erste VDT-Newsletter von August 2019 ist vorrangig ein Resümee der letzten VDT-Schau, und die Homepage wird viel zu wenig genutzt, und zwar sowohl seitens des VDT-Vorstandes als auch seitens der Züchter und der Vereine. Das gipfelt in der Frage: Wünschen Sie sich andere Medien? Aufgrund fehlender Konkurrenz fehlt selbst der einzigen verbliebenen Fachzeitung die Motivation, besser zu sein als sie ist, und Fachbücher sind oft auch von den Autoren, die in der Fachzeitung die Lizenz zum Schreiben haben, die Leserschaft aber nicht aufwecken. Die Zukunft der Rassetaubenzucht haben wir selbst in der Hand, nehmen die Aufgabe jedoch nicht ausreichend an.
29. Juli 2019 um 14:24 Uhr als Antwort auf: Vereinsunterlagen, Protokolle bei Tod eins Vorstandsmitglied #20734AnonymInaktivAnscheinend interessiert das Thema nicht wirklich? Das ist schade, denn für Vereine ist es wichtig, dass ihre Beschlüsse und Geschichte lückenlos archivieren und nachweisen können. So liest man in vielen Chroniken, dass für gewisse Zeiträume keine Unterlagen mehr vorliegen und ich kenne Fälle wo Protokollbücher nicht herausgegeben werden. Kann man dem durch eine schriftliche Erklärung der Verfügungsberechtigten vorbeugen, wo diese erklären, dass die Unterlagen Eigentum des Vereins sind, bzw. könnten sich Vereine so absichern?
26. Juli 2019 um 16:09 Uhr als Antwort auf: Vereinsunterlagen, Protokolle bei Tod eins Vorstandsmitglied #20729AnonymInaktivJetzt wird es interessant. In unserem Ortsverein hatten wir 2016 Vorstandsänderungen. Der alte Schriftführer pflegte eine Excel-Datei, der LV pflegt eine Access-Datenbank. Der BDRG hat das BDV-Datenbankprogramm, das vom VDT vollständig akzeptiert ist, nur nicht vom BDRG selbst. Und der neue Schriftführer hat sich eine neue Mitgliederverwaltung gekauft. Wir haben bis heute Probleme mit den korrekten Mitgliedsdaten und mit dem Bankeinzug. Gäbe es ein einheitliches BDRG-Programm, hätten wir einmal weniger Verwaltungsaufwand (sehr wichtig), Sicherheit im Datenschutz (sehr wichtig) und einen Zugriff, wenn ein Vorstandsmitglied ausfällt und sich der Vorsitzende an seinen Dachverband wendet (sehr wichtig). Anfragen meinerseits blieben bisher unbeantwortet. Man hört hier und da, dass es etwas Neues geben wird, aber nichts Genaues weiß man nicht. DIE Aufgabe für den Dachverband – die Unterstützung der Basis in Grundsatzfragen.
26. Juli 2019 um 14:50 Uhr als Antwort auf: Vereinsunterlagen, Protokolle bei Tod eins Vorstandsmitglied #20728AnonymInaktivDanke, das ist alles richtig und in diesem Fall sieht es auch so aus, als wenn wir unsere Unterlagen bekommen werden. Wie im richtigen Leben gibt es aber auch in Vereinen unüberbrückbare Streitfälle. Kann man da vorbeugen, wenn die entsprechenden Vorstandsmitglieder Erklärungen für den Todesfall hinterlegen?
26. Juli 2019 um 14:29 Uhr als Antwort auf: Vereinsunterlagen, Protokolle bei Tod eins Vorstandsmitglied #20727AnonymInaktivDie Antwort ist eigentlich einfach. Das Protokollbuch ist Eigentums des Vereins und damit besteht ein Herausgabeanspruch. Aber das Problem ist natürlich viel vielschichtiger. Im Normalfall pflegt ein Verein nicht nur die Kameradschaft unter den Vereinsmitgliedern, sondern auch mit den Familienmitgliedern. Durch das Sommerfest oder das Ausstellungsessen wird auch der Kontakt zu den Partner*innen gepflegt. Hier geht es um ein alleinstehendes Mitglied. Auch da ist das Stichwort Kontaktpflege der richtige Weg. Bei der Beerdigung kann der Kontakt geknüpft werden. Der liebe Verstorbene war noch im Besitz von Vereinsunterlagen. Wann kann ich die abholen? Können wir sonst noch helfen? Etwa bei der Auflösung der Zucht, beim Rückbau des Gartenschlages. Sind da noch Sammlungen, etwa Taubenzeitungen oder auch -bücher? Sie haben keinen materiellen Wert für die Angehörigen, aber durchaus einen Wert für den Verein. Und wenn sie versteigert werden, könnte der Erlös dem Dt. Taubenmuseum oder dem Wissenschaftlichen Geflügelhof zur Verfügung gestellt werden. Junge Züchter*innen sind durchaus daran interessiert, einen kleinen Literaturfundus aufzubauen und stiften dann für ihr Starterpaket gern einen €-Schein. Dieser gemeinnützige Zweck wird auch schwerer zugängliche Menschen überzeugen, dass der verstorbene Verwandte ein schönes Hobby hatte, seine Freunde sich auch nach seinem Tod noch kümmern, so dass rechtliche Schritte kaum notwendig werden.
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